Hausordnung für die Schüler und Nutzer der Gebäude und Anlagen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums mit den Schulteilen in Sangerhausen und Kelbra
Schuljahr 2020/ 2021
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft von etwa 1000 Schülern, Lehrern und technischen Mitarbeitern. Außer uns hat auch die Kreisvolkshochschule ihren Sitz in unserem Schulgebäude. Eine geordnete Arbeit beider Einrichtungen erfordert die Einhaltung bestimmter Normen. Grundlage dafür soll diese Hausordnung sein. Sie gilt für das gesamte Schulgelände.
1. Der Einlass ins Schulgebäude erfolgt von 7.15 - 7.25 Uhr und ab 7.40 Uhr.
Die Schüler benutzen hierzu ausschließlich den Haupteingang.
Bei schlechtem Wetter entscheidet der aufsichtsführende Lehrer, wann der Einlass beginnt.
2. In Wartezeiten vor Unterrichtsbeginn, in Freistunden und nach Unterrichtsschluss halten sich die Schüler in folgenden Räumen und Fluren auf:
• Flur im 1.Obergeschoss Altbau: 5. bis 8.Kl.
• Flur im 2. Obergeschoss Altbau: 9./10.Kl.
• Übergangsbereich 1. Obergeschoss: 11./12. Kl.
• Der Mensabereich steht allen Schülern vor 7.25 Uhr als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Ferner kann dieser Bereich auch in Freistunden zur Stillarbeit genutzt werden.
Aus Gründen der Sauberhaltung des Mobiliars ist im Altbau und in den Übergangsbereichen die Einnahme von Getränken und das Essen nicht erlaubt. Hierfür ist ausschließlich der Mensabereich im Erdgeschoss des Altbaus vorgesehen (2.gr.Pause vorrangig für Essenteilnehmer).
Ohne ausdrücklichen Auftrag eines Lehrers dürfen Schüler während der Unterrichtszeit (7.00-15.30 Uhr) nicht im Schulgebäude umherlaufen. Dies gilt insbesondere für den Neubaubereich.
3. Schulfremde Besucher melden sich im Sekretariat an. Es ist auch Eltern nicht gestattet, sich während der Schulzeit unangemeldet im Schulgebäude aufzuhalten.
4. Das Schulgelände darf in Freistunden von volljährigen Schülern bzw. von Schülern ab Klasse 10 mit entsprechender schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen werden.
Während der großen Pausen dürfen Schüler ab Klasse 10 (bei schriftlicher Erlaubnis der Eltern) und volljährige Schüler das Schulgelände verlassen.
In den kleinen Pausen darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
Schüler, die aus zwingendem Grund (Arztbesuch) während der Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen wollen, melden sich im Sekretariat ab.
5. Bei schlechtem Wetter bestimmen die auf dem vorderen Hof aufsichtsführenden Lehrer, ob im Schulgebäude verblieben wird. Sie veranlassen eine entsprechende Lautsprecherdurchsage. Die in der Folgestunde unterrichtenden LehrerInnen öffnen in diesem Fall die Unterrichtsräume und übernehmen dort die Aufsicht.
6. In den großen Pausen nutzen die Klassen 5 bis 7 den inneren Pausenhof, die Klassen 8 und 9 den hinteren Pausenhof, die Klassen 10 bis 12 den vorderen Pausenhof. Der entsprechende Pausenhof wird auf dem kürzesten Weg aufgesucht. Die Schüler der Jahrgangstufen 10 bis 12 können die Frühstückspause im Mensabereich verbringen.
Die Taschen werden während der großen Pausen im nächstgelegenen Flur oder Treppenhaus abgestellt.
7. Das Mitbringen von Alkohol und dessen Konsum sind verboten. Für Schüler unter 18 Jahren besteht aufgrund des Jugendschutzgesetzes generelles Rauchverbot, ebenso das Verbot, Tabakwaren in die Schule mitzubringen.
8. Für die vorgeschriebene getrennte Müllerfassung sind die aufgestellten Behälter sachgerecht zu nutzen.
Die Schüler aller Jahrgänge sind für die Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände mit zuständig. Das wird durch einen Ordnungsdienst auf den jeweiligen Pausenhof gewährleistet. Einzelheiten werden durch einen Organisationsplan geregelt.
9. Jacken und Mäntel werden vor Unterrichtsbeginn an den Garderoben aufgehängt. Geld und Wertgegenstände gehören nicht dorthin und werden bei Diebstahl nicht ersetzt.
10. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich und darf nicht ohne zwingenden Grund gestört werden.
11. Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in der Klasse, informiert der Klassensprecher oder ein Vertreter das Sekretariat.
12. Die Ordnungsschüler haben vor dem Unterricht bzw. danach die Tafel zu säubern. Erkennbare Beschädigungen im Unterrichtsraum werden dem Lehrer angezeigt.
13. Nach der laut Raumbelegungsplan letzten Stunde veranlasst der Lehrer,
• dass das Licht ausgeschaltet wird, Fenster und Schränke geschlossen, die Stühle hoch- bzw. nach hinten gestellt werden,
• kein Abfall im Raum umherliegt,
• die Tür des Raumes verschlossen wird.
14. Gebäude und Mobiliar, Unterrichtsräume, Aufenthaltsbereiche und Pausenhöfe sind zweckgerecht und entsprechend den dort geltenden Festlegungen zu nutzen. Für die Beseitigung mutwillig hervorgerufener Schäden aller Art gilt das Verursacherprinzip.
15. Die Schüler verhalten sich so, dass keine andere Person durch sie gefährdet wird oder zu Schaden kommt.
Um Unfälle zu verhindern, ist verboten:
• das Rennen und Toben im Haus,
• das Ballspielen auf dem inneren Pausenhof,
• das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen,
• das Sitzen auf Fensterbänken, Heizkörpern, Treppengeländern,
• das Mitbringen von Messern, Waffen, Feuerwerkskörpern und ähnlichen Gegenständen.
16. Unfälle und Verletzungen während der Unterrichtszeit im Schulbereich oder auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden.
17. Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben. Sie werden dort nur bis zu vier Schulwochen aufbewahrt.
18. Kraftfahrzeuge und Fahrräder können auf dem Schulgelände nur an den in der Parkordnung vorgesehenen Plätzen abgestellt und müssen gesichert werden. Der Schulträger haftet bei Beschädigung oder Diebstahl nicht.
19. Tablets, Laptops, Handys können zur Unterrichtsvor-oder nachbereitung in den Stillarbeitszonen der Schulteile sowie in der Mensa genutzt werden. Das Filmen, Fotografieren zu Unterrichtszwecken bedarf einer gesonderten Erlaubnis durch den Schulleiter oder dessen Vertreter. Das Nutzen unterliegt den in der Anlage benannten Regeln.
20. Die Schüler aller Jahrgänge sind für die Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände mit zuständig. Das wird durch einen Ordnungsdienst auf den jeweiligen Pausenhöfen gewährleistet.
Standort Kelbra
21. zeitlicher Ablauf :
1. Unterrichtsstunde 7.25 Uhr - 8.10 Uhr
2. Unterrichtsstunde 8.20 Uhr - 9.05 Uhr
3. Unterrichtsstunde 9.25 Uhr -10.10 Uhr
4. Unterrichtsstunde 10.20 Uhr -11.05 Uhr
5. Unterrichtsstunde 11.30 Uhr -12.15 Uhr
6.Unterrichtsstunde 12.20 Uhr -13.05 Uhr
7. Unterrichtsstunde 13.15 Uhr -14.00 Uhr
8. Unterrichtsstunde 14.05 Uhr -14.50 Uhr
22. allgemeine Festlegungen
- ab 7.00 Uhr bzw. unmittelbar nach Ankunft der Schulbusse können die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude betreten.
- 7.20 Uhr begeben sich Schüler und unterrichtende Lehrer in die einzelnen Unterrichtsräume.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgelände oder halten sich bis zur Abfahrt der Schulbusse in den dafür vorgesehenen Räumen auf.
23. Pausenordnung
- generell sind die Pausen für den laut gültigen Stundenplan notwendigen Raumwechsel und für die unmittelbare Vorbereitung auf den Unterricht zu nutzen.
- die großen Pausen zwischen der 2. und 3. bzw. 4. und 5. Unterrichtsstunde dienen der Erholung und Entspannung. Dazu begeben sich die Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 9 nach erfolgtem Raumwechsel auf den Pausenhof.
- in der großen Pause von 11.05 Uhr - 11.30 Uhr kann das Mittagessen in den Speiseräumen eingenommen werden. Es ist darauf zu achten, dass diese Räume in dieser Zeit nicht zum allgemeinen Aufenthaltsbereich zählen und ein pünktlicher Beginn der 5. Unterrichts-
stunde gesichert ist.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht gestattet.
- In den großen Pausen wird in Verantwortung bestimmter Schüler auf dem Schulhof Pausenmusik ausgestrahlt.
- Das Benutzen der Sportanlage (einschließlich des Mini-Spielfeldes) ist nur während der Öffnungszeiten der Schule möglich (eine direkte bzw. indirekte Aufsicht muss gesichert sein).
Den Anweisungen der Lehrerschaft bzw. des Hausmeisters oder der Schulsekretärin ist Folge zu leisten.
24. Regeln für die Nutzung eines Computers
In unserer Schule gibt es in nahezu jedem Fachraum Computer mit Internetzugang, die für eine unterrichtliche Nutzung bereitstehen. Da viele Schüler diese Computer nutzen, sind die folgenden Regeln zu beachten:
Nutzerkennung Alle Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen für sich ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Für Handlungen, die unter der Nutzerkennung erfolgen, wird der Inhaber der Nutzerkennung verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses sofort dem Fachlehrer mitzuteilen. Arbeitet eine Gruppe an einem Computer, so ist der aktuelle Inhaber der Nutzerkennung verantwortlich. Bei Unterrichtsende sollten die Arbeitsergebnisse auf alle Konten der Gruppenmitglieder kopiert werden, um sicherzustellen, dass alle Gruppenmitglieder über die Arbeitsergebnisse verfügen.
Speicherung des Datenverkehrs Die Schule speichert und kontrolliert zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht den Datenverkehr. Dieser ist somit von Seiten der Schule hinsichtlich eines jeden einzelnen Benutzers nachvollziehbar.
Internetzugang Der Internetzugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Erlaubnis zum Benutzen des Zugangs regelt der unterrichtende Lehrer. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über den Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
Somit ist es verboten, pornographische, pädophile, neonazistische, gewaltverherrlichende, sexistische oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden.
Veränderungen an den Computern Veränderungen der Installation oder Konfiguration eines Computers sind nicht zulässig. Ausnahmen hiervon werden nur von Fachlehrkräften im Einzelnen gestattet.
Die Rechner, Monitore, Tastaturen und Drucker sind sorgsam zu behandeln, d. h. unnötige Ortsveränderungen sind zu vermeiden. Geräte dürfen nicht aufeinandergestellt werden und müssen vor mechanischen Stößen bewahrt werden.
Zu Beginn des Unterrichts sind Schäden an den Computern oder der Peripherie sofort dem Lehrer mitzuteilen.
Arbeitsergebnisse Dateien und Arbeitsergebnisse, die für die Arbeit im Unterricht benötigt werden, dürfen letztlich nur in den zugewiesenen Schülerverzeichnissen gespeichert werden, denn lokale Festplatten werden in regelmäßigen Abständen gelöscht. Alle Dateien, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sind von den Schülerverzeichnissen zu löschen. Werden solche Daten aufgefunden, kann dies zur Löschung des Verzeichnisses führen.
25. WLAN-Nutzung
I. Vertragspartner
Vertragspartner ist das Geschwister-Scholl-Gymnasium Sangerhausen (im Folgenden „Hotspot-Betreiber“ genannt) und der/die pädagogische und nichtpädagogische Mitarbeiter/in bzw. der/die Schüler/in als WLAN-Nutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt).
II. Vertragszweck
Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, Nutzern einen einfachen (aber wie nachfolgend unter VI. beschrieben beschränkten) Zugang zum Internet zu ermöglichen und dafür die erforderliche Freischaltung der Nutzer durchzu-führen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme des Hotspots des Hotspot-Betreibers durch den Nutzer.
III. Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages
Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Nutzer kommt dadurch zustande, dass der Nutzer seinen Benutzernamen und sein Passwort (im Folgenden „Zugang“ genannt) wie im Computernetz der Schule vorgegeben eingibt und das Pflichtfeld „Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN-Hotspot gelesen und akzeptiert“ nach Durchlesen durch Anklicken aktiviert. Erst danach ist eine Nutzung des Internet über den Hotspot für den Nutzer möglich.
IV. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Hotspot-
Betreiber nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie es für schulische Zwecke ohnehin notwendig ist. Insbesondere erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung/ Marktforschung. Nutzerdaten werden entsprechend den geltenden schul- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung der Nutzerin/des Nutzers an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Hotspot-Betreiber ist gesetzlich hierzu verpflichtet. Nutzer erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über ihre beim Hotspot-Betreiber gespeicherten Daten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das IT-Betreuungsteam.
V. Nutzungsvoraussetzungen
Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.
VI. Leistungen des Hotspot-Betreibers
Der Internetzugang über diesen WLAN-Hotspot unterliegt Einschränkungen, d.h., Nutzer können über diesen nicht sämtliche Webseiten abrufen, da der Zugang zu sog. Filesharing-Webseiten sowie zu gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen, pornographischen oder sonstigen gegen die Menschenwürde verstoßenden Seiten durch den Schulfilter gesperrt ist. Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot des Hotspot-Betreibers wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Der Hotspot-Betreiber garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.
VII. Haftung des Hotspot-Betreibers
Der Hotspot-Betreiber haftet dem Nutzer auf Schadenersatz für vertragliche Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotspot-Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist die Haftung des Hotspot- Betreibers ausgeschlossen.
VIII. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
1. Keine Weitergabe des Zugangs
Eine Anmeldung mit dem Benutzernamen und Passwort einer anderen Person sowie eine Weitergabe des Zugangs durch den Nut-zer und/oder die Nutzung des Zugangs durch Dritte ist untersagt. Erlangt der Hotspot-Betreiber Kenntnis von einer Anmeldung unter fremdem Benutzernamen oder einer Weitergabe des Zugangs durch den Nutzer und / oder die Nutzung des Zugangs durch Dritte kann der Hotspot-Betreiber den Zugang deaktivieren und schulrechtliche Maßnahmen ergreifen.
2. Unverschlüsselte Übertragung
Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hot-spot und dem Endgerät des Nutzers wird un-verschlüsselt übertragen. Es ist deshalb mög-lich, dass Dritte die übertragenen Daten ein-sehen und/oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den Schutz (z. B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z. B. https, VPN) seiner Daten.
3. Missbräuchliche Nutzung des Hotspot durch
den Nutzer
Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler tech-nischer Vermittler auf und hat auf die vermit-telten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Internetinhalte, die er über den Hotspot abruft und / oder verbreitet bzw. öf-fentlich zugänglich macht, verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen. Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere:
- die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsver-letzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („il-legales Filesharing“),
- die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E- Mails, (sog. „Spamming“) und Viren, - das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden („Mobbing“) oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet, insbesondere in soziale Netzwerke, oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet
- das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“)
- das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot- Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum Ausschluss von der weiteren Benutzung des Hotspots und zu schulrechtlichen Maßnahmen.
4. Haftungsfreistellung seitens des Nutzers
Der Nutzer stellt den Hotspot-Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf ei-ner rechtswidrigen Verwendung des Hotspot durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Bil-ligung erfolgen oder die sich aus urheber-rechtlichen oder sonstigen rechtlichen Strei-tigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Hotspot durch den Nutzer verbunden sind. Er-kennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Hotspot-Betreibers. Bei Verschulden haftet der Nutzer dem Hotspot-Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.
IX. Sonstiges
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen den Hotspot-Betreiber und dem Nutzer abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Anerkennung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Abschließend
Sonderregeln, u.a. durch Pandemie, können einzelne Bestimmungen außer Kraft setzen.
Sangerhausen, den 01.08.2020
J. Peter
Schulleiter